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Laktose-Intoleranz

Hartz-IV-Empfängerin bekommt Mehrbedarf

Laktoseintoleranz: Klage führt zum Erfolg

Nachdem zunächst der Antrag einer Hartz-IV-Empfängerin abgelehnt wurde, die einen Mehrbedarf für Krankenkost bei einer bestehenden Milchzuckerunverträglichkeit eingefordert hatte, wurde nun zugunsten der Frau entschieden. Eine Pressemitteilung des Internetportals hartz-iv.info informierte kürzlich über die genauen Hintergründe.

13 Euro für laktosefreie Lebensmittel

Fast jeder fünfte Deutsche hat eine Laktoseintoleranz. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Vorsorge sehen keinen Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger vor. Daran halten sich die Jobcenter. Doch nun hat das Sozialgericht Berlin einem Mehrbedarf für Krankenkost bei einer vorliegenden Laktoseintoleranz zugestimmt. Im konkreten Fall steht der Betroffenen nach dem Urteil der 37. Kammer des SG Berlin ein monatlicher Mehrbedarf in Höhe von 13 Euro zu. Dieses Geld ist für den Einkauf kostenaufwändiger Nahrungsmittel bestimmt.

Eine echte Hilfe für Betroffene

Zunächst hatte die Klägerin im Jobcenter Berlin einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt, der allerdings abgelehnt wurde. Die Begründung: Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hatte angegeben, dass Patienten im Falle einer Laktose-Intoleranz auf eine Vollkosternährung umsteigen können, die keinen finanziellen Mehraufwand bewirken würde. Die Klägerin reichte Nachweise für Ihre Nahrungsmittelunverträglichkeit ein und wies darauf hin, dass der Regelsatz nicht ausreiche, um laktosefreie Lebensmittel einzukaufen, auf die sie tatsächlich angewiesen sei. Das Sozialgericht machte nun klar, dass die laktosefreie Ernährung für die Klägerin wichtig sei, um Beschwerden, die im Rahmen ihrer Nahrungsmittelunverträglichkeit auftreten können, aktiv vorzubeugen. Die Richter betonten, dass die Laktoseintoleranz trotz ihres hohen weltweiten Vorkommens als Krankheit kategorisiert werden könnte.