Wer an einer Lebensmittelallergie leidet, kann schon von kleinsten Mengen des Allergie auslösenden Stoffes schwere Symptome bekommen. Akute Atemnot kann lebensbedrohend wirken. Auch schwere Hautausschläge sind gefährlich. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer Lebensmittelunverträglichkeit; hier werden vom Körper immerhin kleine Dosen des unverträglichen Stoffes symptomfrei toleriert. Die Lebensmittelkennzeichnung ist deshalb für alle Allergiker eine lebenswichtige Orientierungshilfe. Das sagte der Gastroenterologe Heinz Hammer gegenüber der Seite Kleine Zeitung.de.
Allergien treten selten auf
Allergien treten nur bei ein bis zwei Prozent der Bevölkerung auf, das ist ein eher seltenes Vorkommen.
Oft vermuten Menschen bei sich selbst eine Lebensmittelunverträglichkeit. Treten nach dem Verzehr mancher Nahrungsmittel Beschwerden im Magen-Darm-Trakt auf, liegt die Annahme einer Unverträglichkeit nahe.
Histamin sowie Milch- und Fruchtzucker gelten bei vielen Menschen in Österreich als unverträglich. Von den 17 Prozent der Österreicher, die eine Intoleranz bei sich vermuten, sucht nur die Hälfte einen Arzt auf, um eine Diagnose zu stellen zu lassen.
Unverträglichkeit ist ungefährlich
Der Abteilungsvorstand der Gastroenterologie der MedUni Graz, Peter Fickert, unterscheidet klar zwischen Unverträglichkeit und Allergie. „Unverträglichkeit ist keine Krankheit“, sagt er.
Wer von Lactoseintoleranz betroffen ist, leidet zum Beispiel erst nach dem Verzehr von 50 Gramm Milchzucker an dem typischen Durchfall. Das heißt, er kann fast einen Liter Milch zu sich nehmen.
So unangenehm die Symptome von Unverträglichkeiten auch sind, gefährlich sind sie nicht. Krämpfe und Blähungen sind zwar belastend, doch der Darm bleibt davon unbeschadet.
Lebensmittelkennzeichnung berücksichtigt auch Unverträglichkeiten
Peter Fickert sieht einen Zusammenhang zwischen dem Hype um das Thema Nahrungsmittelunverträglichkeit und den veränderten Ernährungsgewohnheiten. Zum Beispiel wird Fruchtzucker als Süßstoff vielen Fertigprodukten beigegeben. So nehmen viele Verbraucher Mengen davon auf, die für den Körper nicht oder nur schwer verträglich sind.
Die EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die darin enthaltenen allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen seit dem 13. Dezember 2014 für alle Anbieter verpflichtend. Hierzu gehört die Angabe über die 14 wichtigsten Allergene. Dazu gehören auch die Angaben über Milchbestandteile, Zuckerarten und histaminhaltige Bestandteile.
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