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Beschwerden durch Milchzucker

Hartz IV: Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz

Urteil zugunsten des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Laktoseintoleranz für Erwerbsschwache

Im September diesen Jahres wurde ein Urteil gefällt, dass für Personen, die Hartz IV empfangen und gleichzeitig eine Laktoseintoleranz haben, von großer Bedeutung ist: Das Sozialgericht Dresden hat den sogenannten ernährungsbedingten Mehrbedarf einer Hartz IV Empfängerin, die eine ärztlich festgestellte Milchzuckerunverträglichkeit hat, offiziell anerkannt. Das Infoportal hartz-iv.info berichtet in einer Pressemitteilung über das Urteil.

Zielgerichtete Unterstützung ohne Umwege

Dem Urteil ging eine Besprechung mit Medizinern voraus. Der Vorschlag: Die Hartz IV Empfängerin bekommt zusätzlich zum normalen Leistungssatz einen ernährungsbedingten Mehrbedarf von einem Euro pro Tag. Die Rechtsprechung des BSG besagt, dass die Gewährung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs kein abtrennbarer Teil der Regelung der Leistungsgewährung nach dem SGB II ist. Aus diesem Grund muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf also ohne Umwege direkt an die Leistungsempfängerin aus.

Ein Erfolg für alle Betroffenen

Die Gewährung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs richtet sich eigentlich klar nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Das bedeutet normalerweise, dass der Mehrbedarf lediglich bei solchen Krankheitsbildern ausgezahlt wird, die das Leben der Patienten sehr stark beeinträchtigen. Das Urteil aus Dresden blickt in eine etwas andere Richtung – und ist für die Betroffenen eine äußerst positive Entwicklung. Die Haltung der Rechtsorgane gegenüber über Nahrungsmittelintoleranzen ist sehr unterschiedlich. So hat das SG Aachen im Juli diesen Jahres in einem Verfahren eine Klage abgewiesen, in deren Rahmen eine Leistungsnehmerin, die unter einer chronischen Lungenerkrankung litt und auf Kuhmilch verzichten wollte, ebenfalls einen ernährungsbedingten Mehrbedarf einforderte. Ihre Berufung war erfolgreich, das Urteil steht noch aus.