Details zur Glutamat-Unverträglichkeit
Die sechs Geschmacksverstärker E620 bis E625 (L-Glutaminsäure und fünf ihrer Salze) sind in Deutschland gesetzlich als Lebensmittel-Zusatzstoffe zugelassen. Zusätzlich gibt es auch viele eiweißreiche Nahrungsmittel, unter anderem Sojasoße und Fleisch, die von Natur aus Glutaminsäure enthalten. Diese Glutamate bilden – neben süß, sauer, bitter und salzig – die Geschmacksrichtung umami. Umami ist japanisch und bedeutet fleischig und würzig. Doch Glutamat bringt nicht nur eine Geschmacksrichtung mit sich, sondern auch eine Unverträglichkeit. Glutamat-Unverträglichkeiten machen sich in vielen Fällen durch Juckreiz, einen trockenen Mund, Herzrasen oder Kopfschmerzen bemerkbar. Da Glutamate sehr häufig in der asiatischen Küche auftauchen, spricht man auch von China-Restaurant-Syndrom. Daneben enthalten aber auch viele Fertigprodukte und Würzmischungen Glutamat. Auch nach dem Verzehr dieser Produkte treten die genannten Symptome häufig auf. Allgemein sind die Studien nicht ganz eindeutig, aber es wird von einer Überempfindlichkeit der betroffenen gegenüber Glutamat ausgegangen, so o2.elf.net in einer Meldung.
Glutamat-Unverträglichkeit: Was nun?
Bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lebensmittel-Zusatzstoffen wie dem Geschmacksverstärker Glutamat, aber auch anderen Geschmacksverstärkern, Konservierungsmitteln oder Farbstoffen, spricht man von einer pseudoallergischen Reaktion. Die Diagnose erfolgt über Auslassversuche oder Provokationstests, wobei bei Ersterem auf bestimmte Lebensmittel verzichtet wird. Bei Letzterem erfolgt – unter ärztlicher Aufsicht – eine gezielte Konfrontation mit den vermeidlichen Verursachern der Symptome.
Kennzeichnungspflicht bei Geschmacksverstärkern
Ist erst einmal klar, worauf de Körper reagiert, kann die Ernährung entsprechend umgestellt werden. Beim Einkaufen sollte verstärkt auf versteckte Glutamate geachtet werden. In Deutschland sind die Höchstmengen für Geschmacksverstärker gesetzlich festgelegt, außerdem müssen diese auf der Zutatenliste mit einem E-Kennzeichen (alternativ mit der chemischen Bezeichnung) aufgeführt werden. Auch bei loser Ware, wie Obst oder Gemüse oder im Restaurant müssen die Geschmacksverstärker angegeben werden. Zudem gibt es aber auch Produkte, die von Natur aus Glutamat enthalten. Der Hersteller ist verpflichtet dies anzugeben, es erfolgt aber keine Kennzeichnung als Geschmacksverstärker. Hier ist also große Aufmerksamkeit gefordert, damit auch diese Glutamate entdeckt werden.